Erwägungsgrund 26 32010R1092
Es ist unerlässlich, dass die Mitglieder des ESRB ihre Aufgaben unparteiisch ausüben und nur die Finanzstabilität der Union als Ganzes im Blick haben. Kann kein Konsens erzielt werden, so sollten die Stimmen im ESRB bei Abstimmungen über Warnungen und Empfehlungen nicht gewichtet werden, und Beschlüsse sollten grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst werden.