Erwägungsgrund 29 32010R1092
Die Marktteilnehmer können wertvolle Beiträge zum Verständnis der Entwicklungen liefern, die das Finanzsystem beeinflussen. Daher sollte der ESRB gegebenenfalls privatwirtschaftliche Akteure, darunter Vertreter des Finanzsektors, Verbraucherverbände, von der Kommission oder durch Unionsrecht eingerichtete Nutzergruppen im Finanzdienstleistungsbereich, konsultieren und ihnen angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme geben.