Erwägungsgrund 14 32012R1024
Diese Verordnung sollte die Vorschriften für die Nutzung des IMI zum Zwecke der Verwaltungszusammenarbeit festlegen, die unter anderem den Informationsaustausch zwischen zwei Teilnehmern, Meldeverfahren, Vorwarnungsmechanismen, Amtshilfevereinbarungen und Problemlösungsverfahren umfassen kann.