Erwägungsgrund 16 32012R1024
Im Hinblick auf eine effiziente Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des IMI sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission sicherstellen, dass ihre IMI-Akteure über die erforderlichen Ressourcen für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung verfügen.