Erwägungsgrund 28 32012R1024
Um ausreichende Transparenz für die betroffenen Personen zu gewährleisten, sollten die vordefinierten Arbeitsabläufe, Standardfragen und -antworten, Formblätter und sonstigen Modalitäten der Verfahren der Verwaltungszusammenarbeit im Rahmen des IMI öffentlich bekanntgemacht werden.