Erwägungsgrund 23 32012R1024
Es sollte die Möglichkeit bestehen, Namen und Kontaktdaten der IMI-Nutzer für Zwecke zu verarbeiten, die mit den Zielen dieser Verordnung vereinbar sind, unter anderem zur Überwachung der Nutzung des Systems durch IMI-Koordinatoren und die Kommission, für die Zwecke von Kommunikations-, Schulungs- und Sensibilisierungsinitiativen und zur Erhebung von Informationen über Verwaltungszusammenarbeit bzw. Amtshilfe im Binnenmarkt.