Erwägungsgrund 14 32012R1219
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission sollten gewährleisten, dass alle als vertraulich eingestuften Informationen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt werden.