Art. 35 32012R0044
TACs
Fischereifahrzeuge unter der Flagge Norwegens und Fischereifahrzeuge, die auf den Färöern registriert sind, dürfen im Rahmen der TACs in Anhang I dieser Verordnung nach Maßgabe der Bedingungen des vorliegenden Titels und des Kapitels III der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 in den EU-Gewässern fischen.