Erwägungsgrund 11 32013R1022
Da die EBA, an der alle Mitgliedstaaten gleichberechtigt beteiligt sind, mit dem Ziel geschaffen wurde, das einheitliche Regelwerk zu entwickeln, zu dessen einheitlicher Anwendung beizutragen und die Kohärenz der Aufsichtspraktiken in der Union zu verbessern, und da die EZB innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus eine führende Rolle wahrnimmt, sollte die EBA mit geeigneten Instrumenten ausgestattet werden, die es ihr ermöglichen, die ihr übertragenen Aufgaben in Bezug auf die Integrität des Binnenmarkts wirksam zu erfüllen.