Erwägungsgrund 15 32013R1022
Beschlüsse, die eine Verletzung des Unionsrechts oder die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten betreffen, sollten von einem unabhängigen, vom Rat der Aufseher benannten Gremium überprüft werden, das sich aus stimmberechtigten Mitgliedern des Rats der Aufseher, die frei von jedem Interessenkonflikt sind, zusammensetzt. Die dem Rat der Aufseher von dem Gremium vorgeschlagenen Beschlüsse sollten von den stimmberechtigten Mitgliedern des Rates der Aufseher mit einer einfachen Mehrheit angenommen werden, die eine einfache Mehrheit seiner Mitglieder aus den zuständigen Behörden der am einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmenden Mitgliedstaaten (im Folgenden "teilnehmende Mitgliedstaaten") sowie eine einfache Mehrheit seiner Mitglieder aus den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die nicht am einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmen (im Folgenden "nicht teilnehmende Mitgliedstaaten") umfassen sollte.