Erwägungsgrund 13 32013R1022
Damit die EBA ihrer unterstützenden und koordinierenden Rolle in Krisenfällen gerecht werden kann, sollte sie in vollem Umfang über alle relevanten Entwicklungen unterrichtet und eingeladen werden, als Beobachterin an allen einschlägigen Treffen der betreffenden zuständigen Behörden teilzunehmen, einschließlich des Rechts, das Wort zu ergreifen und sonstige Beiträge einzubringen.