Erwägungsgrund 14 32013R1022
Um mit Blick auf die Erhaltung und Vertiefung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen die gebührende Berücksichtigung der Interessen aller Mitgliedstaaten zu gewährleisten und das ordnungsgemäße Funktionieren der EBA zu ermöglichen, sollten die Abstimmungsmodalitäten in ihrem Rat der Aufseher angepasst werden.