Erwägungsgrund 20 32013R1022
Bei der Ernennung der Mitglieder der internen Gremien und Ausschüsse der EBA sollte die geografische Ausgewogenheit zwischen den Mitgliedstaaten sichergestellt sein.
Bei der Ernennung der Mitglieder der internen Gremien und Ausschüsse der EBA sollte die geografische Ausgewogenheit zwischen den Mitgliedstaaten sichergestellt sein.