Erwägungsgrund 22 32013R1022
Kein Mitgliedstaat und keine Gruppe von Mitgliedstaaten sollte direkt oder indirekt als Standort für Finanzdienstleistungen diskriminiert werden.
Kein Mitgliedstaat und keine Gruppe von Mitgliedstaaten sollte direkt oder indirekt als Standort für Finanzdienstleistungen diskriminiert werden.