Erwägungsgrund 14 32013R1257
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates wird auf Unionsebene das Global Harmonisierte System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien umgesetzt. Zusammen mit der Richtlinie 67/548/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bietet die genannte Verordnung wertvolle Orientierungshilfe dafür, was als Gefahrstoff zu betrachten ist.