Art. 133 32014R0468
Unterrichtung der EBA
Vorbehaltlich der in Artikel 27 der SSM-Verordnung genannten beruflichen Geheimhaltungspflichten unterrichtet die EZB die EBA über alle Verwaltungssanktionen im Sinne von Artikel 120, die gegen ein beaufsichtigtes Unternehmen in einem Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets verhängt wurden, und auch über Beschwerden gegen diese Geldbußen und die diesbezüglichen Entscheidungen.