Art. 120 32014R0468
Definition von Verwaltungssanktionen
Im Sinne dieses Teils bezeichnen Verwaltungssanktionen entweder:
a)
die nach Artikel 18 Absatz 1 der SSM-Verordnung vorgesehenen und verhängten Verwaltungsgeldbußen oder
b)
die in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2532/98 vorgesehenen und nach Artikel 18 Absatz 7 der SSM-Verordnung verhängten Geldbußen und in regelmäßigen Abständen zu zahlenden Strafgelder.