Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa
Gesetze

Normtext wird geladen …
Art. 22 32014R0468 — Recht der EZB, den NCAs oder NDAs Anweisungen zur Ausübung ihrer Befugnisse und Ergreifung von Maßnahmen zu erteilen, wenn der EZB Aufsichtsaufgaben zukommen, für die sie keine entsprechende Befugnis hat | Junoda