Art. 74 32014R0468
Beurteilung von Anträgen durch die NCAs
Die NCA, bei der ein Antrag eingereicht wird, prüft, ob der Antragsteller alle im einschlägigen nationalen Recht des Mitgliedstaats der NCA festgelegten Zulassungsbedingungen erfüllt.
Die NCA, bei der ein Antrag eingereicht wird, prüft, ob der Antragsteller alle im einschlägigen nationalen Recht des Mitgliedstaats der NCA festgelegten Zulassungsbedingungen erfüllt.