Art. 75 32014R0468
Beschluss der NCA, einen Antrag abzulehnen
Die NCAs lehnen Anträge, die die im einschlägigen nationalen Recht festgelegten Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, ab und senden der EZB eine Kopie ihres Beschlusses.
Die NCAs lehnen Anträge, die die im einschlägigen nationalen Recht festgelegten Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, ab und senden der EZB eine Kopie ihres Beschlusses.