Art. 39 Abs. 4 32014R0468Einstufung eines beaufsichtigten Unternehmens auf Einzelbasis als bedeutend
Bedeutende beaufsichtigte Unternehmen werden von der EZB direkt beaufsichtigt, sofern nicht besondere Umstände eine Beaufsichtigung durch die betreffende NCA…
Art. 45 Abs. 2 32014R0468Beginn der direkten Beaufsichtigung durch die EZB
Wenn die EZB die direkte Beaufsichtigung eines beaufsichtigten Unternehmens oder einer beaufsichtigten Gruppe auf Grundlage eines Antrags auf oder der…
Art. 63 Abs. 1 32014R0468Beginn und Ende der direkten Beaufsichtigung durch die EZB
Ein beaufsichtigtes Unternehmen, für das direkte öffentliche finanzielle Unterstützung beim ESM beantragt wird oder das direkte öffentliche finanzielle…
Art. 40 Abs. 3 32014R0468Einstufung beaufsichtigter Unternehmen, die Teil einer Gruppe sind, als bedeutend
Wird festgestellt, dass eine beaufsichtigte Gruppe bedeutend oder nicht mehr bedeutend ist, erlässt die EZB einen Beschluss zur Einstufung als bedeutendes…
Art. 3 Abs. 1 32014R0468Gemeinsame Aufsichtsteams
Für die Beaufsichtigung jedes einzelnen bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens oder jeder einzelnen bedeutenden beaufsichtigten Gruppe in teilnehmenden…