Erwägungsgrund 18 32014R0609
In Anbetracht der Technizität der für die Festlegung der Mitteilungspflichten erforderlichen Durchführungsrechtsakte sollten diese Rechtsakte zur Festlegung von detaillierten Vorschriften für die Monatsübersichten über die Eigenmittelansprüche, für die Vierteljahresübersichten über die gesonderte Buchführung und für die Mitteilung uneinbringlicher Beträge von über 50000 EUR im Beratungsverfahren angenommen werden.