Erwägungsgrund 4 32014R0609
Der Begriff der „Feststellung“ sollte in Bezug auf die Eigenmittel definiert werden, und die Bedingungen, unter denen die Pflicht zur Feststellung der traditionellen Eigenmittel nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom zu erfüllen ist, sollten genauer festgelegt werden.