Erwägungsgrund 2 32014R0609
Einige Bestimmungen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 wurden in die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 608/2014 des Rates aufgenommen und sind nicht von der vorliegenden Verordnung umfasst. Diese Bestimmungen betreffen die Berechnung und Budgetierung des Haushaltssaldos, die Kontrolle und Überwachung der Eigenmittel und die entsprechenden Mitteilungspflichten sowie den Beratenden Ausschuss für Eigenmittel (BAEM).