Erwägungsgrund 1 32015R0755
Die Verordnung (EG) Nr. 625/2009 des Rates wurde erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden weiteren Änderungen eine Neufassung der genannten Verordnung vorzunehmen.
Die Verordnung (EG) Nr. 625/2009 des Rates wurde erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden weiteren Änderungen eine Neufassung der genannten Verordnung vorzunehmen.