Erwägungsgrund 14 32015R0755
Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, genaue Vorschriften für die Eröffnung einer Untersuchung, die erforderlichen Kontrollen und Überprüfungen, die Anhörung der Beteiligten, die Behandlung der eingegangenen Informationen und die Kriterien für die Beurteilung des Schadens vorzusehen.