Erwägungsgrund 21 32015R0755
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hinsichtlich der Änderung des Anhangs I dieser Verordnung delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Länder aus der Liste von Drittländern in diesem Anhang zu streichen, wenn diese der Welthandelsorganisation (WTO) beitreten.