Erwägungsgrund 17 32015R0755
Zur Vereinheitlichung der Einfuhrregelung sollten die von den Einführern zu erfüllenden Formalitäten einfach und unabhängig vom Ort der Warenabfertigung einheitlich sein. Dazu sollte insbesondere vorgesehen werden, dass alle Formalitäten unter Verwendung der Formblätter nach dem Muster im Anhang dieser Verordnung erfüllt werden.