Erwägungsgrund 11 32015R0755
Im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung und im Interesse der Wirtschaftsbeteiligten der Union ist es angebracht, den Inhalt und die Form des Überwachungsdokuments so weit wie möglich an die Vordrucke für die Einfuhrgenehmigungen in der Verordnung (EG) Nr. 738/94 der Kommission, in der Verordnung (EG) Nr. 3168/94 der Kommission und in der Verordnung (EG) Nr. 3169/94 der Kommission anzupassen und die technischen Merkmale des Überwachungsdokuments in Erinnerung zu rufen.