Erwägungsgrund 8 32015R0755
Es obliegt der Kommission, im Interesse der Union Schutzmaßnahmen vorzusehen, wobei den internationalen Verpflichtungen der Union Rechnung zu tragen ist.
Es obliegt der Kommission, im Interesse der Union Schutzmaßnahmen vorzusehen, wobei den internationalen Verpflichtungen der Union Rechnung zu tragen ist.