Erwägungsgrund 24 32015R0755
Als die Verordnung (EG) Nr. 625/2009 geändert wurde, wurde irrtümlicherweise Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 2 gestrichen. Diese Bestimmung sollte wieder eingefügt werden.
Als die Verordnung (EG) Nr. 625/2009 geändert wurde, wurde irrtümlicherweise Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 2 gestrichen. Diese Bestimmung sollte wieder eingefügt werden.