Erwägungsgrund 14 32016R0796
Um die Verfahren für die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für die Teilsysteme der streckenseitigen Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung auf Unionsebene effizienter und einheitlicher zu gestalten, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Agentur vor jeder Ausschreibung für streckenseitige ERTMS-Ausrüstung überprüft, ob die geplanten technischen Lösungen in jeder Hinsicht den einschlägigen TSI entsprechen und somit in vollem Umfang interoperabel sind. Das soll im Rahmen der Richtlinie (EU) 2016/797 geregelt werden. Die Agentur sollte eine Gruppe einrichten, die sich aus benannten Konformitätsbewertungsstellen, die im Bereich des ERTMS tätig sind, zusammensetzt. Diese Stellen sollten so weit wie möglich zur Teilnahme an der Gruppe ermutigt werden.