Erwägungsgrund 39 32016R0796
Eine umfassendere strategische Perspektive in Bezug auf die Tätigkeiten der Agentur würde die effizientere Planung und Verwaltung ihrer Ressourcen erleichtern und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Ergebnisse leisten. Das wird durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission bestätigt und bekräftigt. Es sollte daher nach Anhörung der betreffenden Akteure vom Verwaltungsrat ein einziges Programmplanungsdokument mit dem jährlichen und dem mehrjährigen Arbeitsprogramm angenommen und regelmäßig aktualisiert werden.