Erwägungsgrund 9 32016R0796
Es ist entscheidend, dass die Richtlinie (EU) 2016/797 und die Richtlinie (EU) 2016/798 nicht zu einem verringerten Sicherheitsniveau im Eisenbahnsystem der Union führen sollten. Diesbezüglich sollte die Agentur die volle Verantwortung für die von ihr ausgestellten Fahrzeuggenehmigungen und einheitlichen Sicherheitsbescheinigungen tragen, unter anderem durch die Übernahme der vertraglichen und der außervertraglichen Haftung dafür.