Erwägungsgrund 2 32016R0796
Die gleichzeitige Verfolgung von Eisenbahnsicherheits- und Interoperabilitätszielen erfordert von einer Facheinrichtung geleitete umfangreiche technische Arbeiten. Aus diesem Grund war es erforderlich, als Teil des zweiten Eisenbahnpakets im Jahr 2004 innerhalb des bestehenden institutionellen Rahmens und unter Berücksichtigung des Kräftegleichgewichts in der Union eine mit der Eisenbahnsicherheit und der Interoperabilität befasste europäische Agentur einzurichten.