Erwägungsgrund 20 32016R0796
Die Richtlinie (EU) 2016/797 und die Richtlinie (EU) 2016/798 werden die Prüfung der nationalen Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und Interoperabilität im Eisenbahnverkehr sowie der Vereinbarkeit mit den Wettbewerbsregeln vorsehen. Sie werden auch die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, neue nationale Regelungen zu erlassen, begrenzen. Das derzeitige System, bei dem zahlreiche nationale Vorschriften fortbestehen, kann zu möglichen Konflikten mit dem Unionsrecht, zu unzureichender Transparenz und zur möglichen Diskriminierung von Betreibern, darunter kleinere und neue Betreiber, führen. Zur Umstellung auf ein System wirklich transparenter und unparteiischer Eisenbahnvorschriften auf Unionsebene ist eine schrittweise Verringerung der Zahl der nationalen Vorschriften, einschließlich der Betriebsvorschriften, erforderlich. Eine auf unabhängigem und neutralem Sachverstand beruhende Stellungnahme ist auf Unionsebene von wesentlicher Bedeutung. Zu diesem Zweck muss die Rolle der Agentur gestärkt werden.