Art. 16c 32017R1509
Es ist untersagt, Erdgaskondensate und Flüssiggas gemäß Anhang XIc unmittelbar oder mittelbar in die DVRK zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen.
Es ist untersagt, Erdgaskondensate und Flüssiggas gemäß Anhang XIc unmittelbar oder mittelbar in die DVRK zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen.