Erwägungsgrund 9 32017R1509
Die Kommission sollte ermächtigt werden, die Liste der Dienstleistungen zu ändern, um die Informationen der Mitgliedstaaten sowie die Definitionen oder Leitlinien, die möglicherweise vom Sanktionsausschuss herausgegeben werden, zu berücksichtigen oder um die Codes aus der Zentralen Gütersystematik für Güter und Dienstleistungen, die von der Statistikkommission der Vereinten Nationen bekannt gemacht werden, hinzuzufügen.