Erwägungsgrund 4 32017R1509
Zur Umsetzung der oben genannten restriktiven Maßnahmen ist eine Verordnung im Sinne des Artikels 215 des Vertrags auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.