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Zu Ringwadenfängern und Köderschiffen, die tropischen Thunfisch in Verbindung mit Fischsammelgeräten (im Folgenden „FAD“) befischen, übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 31. Dezember jeden Jahres Betriebspläne für den Einsatz solcher FAD durch unter ihrer Flagge fahrende Schiffe. Die Kommission leitet diese Informationen bis zum 31. Januar des folgenden Jahres an das ICCAT-Sekretariat weiter.
Mit den Betriebsplänen für Fischsammelgeräte gemäß Absatz 1 werden die nachstehenden Ziele verfolgt:
Verbesserung der Kenntnisse über Merkmale von FAD, Merkmale von Bojen, das Fischen mit FAD, einschließlich des Fischereiaufwands, und die damit verbundenen Auswirkungen auf Ziel- und Nichtzielarten;
wirksames Management des Aussetzens und Einsammelns der FAD und Baken und ihres möglichen Verlusts;
Verringerung und Begrenzung der Auswirkungen der FAD und der damit verbundenen Fischerei auf das Ökosystem, einschließlich gegebenenfalls durch Einwirkung auf die verschiedenen Komponenten der fischereilichen Sterblichkeit (z. B. Anzahl der ausgesetzten FAD, einschließlich der Anzahl der FAD-Hols durch Ringwadenfänger, Fangkapazität, Anzahl der Hilfsschiffe).
Die in Absatz 1 genannten Betriebspläne enthalten die in Anhang II festgelegten Informationen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass pro Schiff mit operativen Bojen ab dem 1. Januar 2026 höchstens 288 FADs gleichzeitig eingesetzt werden.
Die Zahl der FADs mit operativen Bojen wird durch die Überprüfung der Telekommunikationsrechnungen überprüft. Diese Überprüfungen werden von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats durchgeführt.
Die Mitgliedstaaten können den Ringwadenfängern unter ihrer Flagge gestatten, Hols an FOBs durchzuführen, sofern das Fischereifahrzeug entweder über einen Beobachter oder ein funktionierendes elektronisches Überwachungssystem an Bord verfügt, das in der Lage ist, die Art des Hols und die Artenzusammensetzung zu überprüfen, und das Informationen über die Fischereitätigkeiten an den Ständigen Ausschuss für Forschung und Statistik der ICCAT übermittelt.
FAD oder zugehörige elektronische Geräte eingeholt und bis zur Anlandung oder bis zum Ende der FAD-Schonzeit an Bord des Schiffes aufbewahrt werden und
Die Maßnahmen zur Bewirtschaftung von FAD für Schiffe der Mitgliedstaaten umfassen Folgendes: (1) Beschreibung der FAD-Bewirtschaftungsmaßnahmen: a) Art des…
Der FAD-Betriebsplan für Ringwaden- und Köderschiffflotten einer Partei muss Folgendes umfassen: 1. Beschreibung a) FAD-Art: AFAD = verankert; DFAD = treibend…
Initiativen oder Erhebungen umfassen, um den Fang von kleinem Großaugenthun, Gelbflossenthun und Nichtzielarten im Zusammenhang mit FADs zu untersuchen und…
Um die fischereiliche Sterblichkeit von jungem Großaugen- und Gelbflossenthun zu verringern, hat die ICCAT außerdem eine Obergrenze von 300 Fischsammelgeräten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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