Erwägungsgrund 6 32018R1541
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Umsetzung der Vorschriften über den automatisierten Zugang zu den von den Zollbehörden erfassten Informationen und den Fahrzeugregisterdaten sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.