Erwägungsgrund 17 32018R1541
Da die Umsetzung der Bestimmungen über den automatisierten Zugang zu den von den Zollbehörden erhobenen Informationen und zu den Fahrzeugregisterdaten neue technologische Entwicklungen erfordert, ist es notwendig, deren Anwendung aufzuschieben, damit die Mitgliedstaaten und die Kommission diese Entwicklungen vornehmen können.