Erwägungsgrund 11 32018R1541
Außerdem können die Mitgliedstaaten dem OLAF relevante Informationen mitteilen, wenn sie das für angezeigt halten. Dadurch würde OLAF in die Lage versetzt, sein Mandat zur Verwaltungsuntersuchung von Betrugsfällen, Korruption oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu erfüllen und Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union vor Betrug zu koordinieren.