Erwägungsgrund 8 32018R1541
Um die schwersten Fälle von grenzüberschreitendem Betrug zu bekämpfen, müssen Abläufe, Aufgaben und Funktionsweise von Eurofisc klar definiert und gestärkt werden. Die Eurofisc-Verbindungsbeamten sollten in der Lage sein, rasch auf alle notwendigen Informationen zuzugreifen, sie auszutauschen, zu verarbeiten und zu analysieren sowie mögliche Folgemaßnahmen zu koordinieren. Diese Koordinierung umfasst jedoch nicht das Recht, vom teilnehmenden Mitgliedstaat konkrete Ermittlungsmaßnahmen zu verlangen. Es ist außerdem notwendig, die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs auf Unionsebene zu stärken, indem insbesondere dafür gesorgt wird, dass die Eurofisc-Arbeitsbereichkoordinatoren gezielte Informationen von der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung („Europol“) und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung („OLAF“) abfragen können. Um im Gegenzug relevante Informationen von Europol und dem OLAF zu erhalten, sollten Eurofisc-Arbeitsbereichkoordinatoren daher in der Lage sein, so viele Informationen wie notwendig an Europol und OLAF zu übermitteln.