Erwägungsgrund 10 32018R1541
Die Organisation der Weiterleitung von Anträgen auf Mehrwertsteuererstattung gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates bietet die Gelegenheit, den Verwaltungsaufwand für die zuständigen Behörden bei der Beitreibung von Steuerschulden im Mitgliedstaat der Ansässigkeit zu senken.