Erwägungsgrund 5 32018R1541
Um den Betrug zu bekämpfen, der in Verbindung mit den beiden für den Fahrzeughandel geltenden Mehrwertsteuerregelungen begangen wird, sollten Eurofisc-Verbindungsbeamte automatisierten Zugang zu Fahrzeugregisterdaten erhalten. So könnten sie insbesondere rasch ermitteln, wo und von wem die betrügerischen Umsätze bewirkt wurden. Dieser Zugang sollte über die Softwareanwendung des Europäischen Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystems (EUCARIS) erfolgen, deren Nutzung den Mitgliedstaaten bei Fahrzeugregisterdaten gemäß den Beschlüssen 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates vorgeschrieben ist.