Erwägungsgrund 20 32019R0126
Die EU-OSHA sollte die zur Gewährleistung des sicheren Umgangs mit und der sicheren Verarbeitung von vertraulichen Informationen erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Soweit erforderlich sollte die EU-OSHA Sicherheitsvorschriften festlegen, die jenen der Beschlüsse (EU, Euratom) 2015/443 und (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission entsprechen.