Erwägungsgrund 21 32019R0126
Es ist erforderlich, Haushaltsbestimmungen für die Übergangszeit sowie Übergangsbestimmungen im Hinblick auf den Verwaltungsrat, den Exekutivdirektor und das Personal festzulegen, um die Kontinuität der Tätigkeiten der EU-OSHA bis zur Umsetzung dieser Verordnung sicherzustellen —