Erwägungsgrund 3 32019R0126
Die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 wurde mehrfach geändert. Da weitere Änderungen anstehen, sollte die genannte Verordnung im Interesse der Klarheit aufgehoben und ersetzt werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 wurde mehrfach geändert. Da weitere Änderungen anstehen, sollte die genannte Verordnung im Interesse der Klarheit aufgehoben und ersetzt werden.