Erwägungsgrund 18 32019R0126
Die für die Tätigkeit der EU-OSHA erforderlichen Übersetzungen sollten vom Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (im Folgenden „Übersetzungszentrum“) angefertigt werden. Die EU-OSHA sollte mit dem Übersetzungszentrum zusammenarbeiten, um Indikatoren für Qualität, Pünktlichkeit und Vertraulichkeit festzulegen, die Bedürfnisse und Prioritäten der EU-OSHA genau zu ermitteln sowie transparente und objektive Verfahren für den Übersetzungsprozess auszuarbeiten.